Dienstleistungen von A - Z

    / Gesundheit und Vorsorge / Pflege / Freistellung wg. Akutpflege beim Arbeitgeber anmelden (unbezahlte Freistellung)

    Leistungsbeschreibung

    Wird ein naher Angehöriger akut pflegebedürftig, so können Sie sich bis zu 10 Arbeitstage (unentgeltlich) freistellen lassen, um die pflegerische Versorgung zu organisieren.

    Verfahrensablauf

    • Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber unverzüglich Ihre Arbeitsverhinderung und die voraussichtliche Dauer mit.
    • Legen Sie Ihrem Arbeitgeber auf Verlangen eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen und die Erforderlichkeit der Arbeitsbefreiung vor

    An wen muss ich mich wenden?

    Ihre(n) Arbeitgeber / Arbeitgeberin

    Voraussetzungen

    Sie sind

    • Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer,
    • in einer betrieblichen Berufsausbildung, oder
    • wegen Ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen

    (zu diesen gehören Sie zum Beispiel auch, wenn Sie in Heimarbeit beschäftigt sind).

    Als nahe Angehörige gelten:

    • Großeltern, Eltern, Schwiegereltern
    • Ehegatten, Lebenspartner, Partner eine eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister
    • Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder
    • die Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners
    • Schwiegerkinder
    • Enkelkinder

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Auf Verlangen Ihres Arbeitgebers

    • ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen und die Erforderlichkeit der Arbeitsbefreiung
       

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Dauer: Maximal 10 Tage

    Rechtsgrundlage

    Datenschutzhinweis

    Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen.
    Die für den Betrieb der Seite notwendigen technischen Cookies werden automatisch gesetzt und können mit der Auswahl Speichern bestätigt werden.
    Darüber hinaus können Sie Cookies von externen Anbietern für Statistikzwecke zulassen.