Dienstleistungen von A - Z

    / Finanzierung und Förderung / Wirtschaftsförderung / Förderkredit "Leben auf dem Land" beantragen (Landwirtschaftliche Rentenbank)

    Leistungsbeschreibung

    Die Förderbank für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum ist das zentrale Refinanzierungsinstitut der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft mit Förderauftrag. Vom Standort in Frankfurt am Main aus finanziert die Landwirtschaftliche Rentenbank (Rentenbank) agrarbezogene Vorhaben aller Art.

    Mit zinsgünstigen Darlehen unterstützt die Rentenbank Investitionen von Privatpersonen und Vereinen, die zur Erhaltung und Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen in ländlichen Regionen Deutschlands beitragen.

    Welche Vorhaben werden finanziert?

    • Erwerb, Erhaltung und Erweiterung von landwirtschaftlich oder ehemals landwirtschaftlich genutzter Bausubstanz als Wohnraum zur Eigennutzung
    • Typische Aspekte der Dorferneuerung und Ortsbildgestaltung (auch private Investitionen bei öffentlich geförderten Dorferneuerungsmaßnahmen)
    • Wohnungsbau zur Eigennutzung für Landwirte
    • Maßnahmen zur Verbesserung des Kultur-, Bildungs- und Freizeitangebots
    • Errichtung von Bürgerhäusern, Vereinsheimen und Dorfläden
       

    Konditionen

    Art der Förderung: zinsgünstiges Darlehen

    Höhe: bis zu 10.000.000,00 Euro pro Endkreditnehmer und Jahr

    Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionssumme

    Auszahlung: 100 Prozent

    Laufzeit: 4 - 30 Jahre

    Tilgung: Es werden verschiedene Rückzahlungsrhythmen angeboten. Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage von Ihrer Hausbank oder der Rentenbank. Bis zu 3  tilgungsfreie Anlaufjahre können vereinbart werden.

    Zinsbindung: bis maximal 10 Jahre

    Sicherheiten: bankübliche Sicherheiten für den Darlehensnehmer (Vereinbarung mit der Hausbank)


    Nähere Infomationen finden Sie unter

    • Aktuelle Konditionen
    • Darlehensrechner
    • Leben auf dem Land – Informationen zum Förderdarlehen

    Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.
     

    Verfahrensablauf

    Die Rentenbank vergibt die Darlehen nicht direkt, sondern über die von Ihnen gewählte Hausbank. Dort stellen Sie vor Beginn des Vorhabens den Antrag.

    • Lassen Sie sich möglichst frühzeitig von den Experten Ihrer Hausbank beraten, die Sie bei der Kreditvergabe begleiten.
    • Nutzen Sie auch das Beratungsangebot der Rentenbank.

    An wen muss ich mich wenden?

    • für die Antragstellung: Ihr Kreditinstitut (Hausbank)
    • für die Beratung:
      • Ihr Kreditinstitut (Hausbank) und
      • die Rentenbank
         

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigte

    • Privatpersonen
    • Gruppen im ländlichen Raum, die nicht wirtschaftlich tätig sind (zum Beispiel Vereine und Bürgerinitiativen)
       

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Welche Unterlagen im Einzelnen nötig sind, teilt Ihnen Ihre Hausbank mit.

    Welche Gebühren fallen an?

    Kreditzinsen

    Die Hausbank ist berechtigt, bis zu einer Darlehenssumme von einschließlich 125.000,00 Euro eine einmalige Bearbeitungsgebühr von bis zu 1 Prozent einzubehalten. Bei höheren Darlehensbeträgen ist die Bearbeitungsgebühr auf 1.250,00 Euro begrenzt.
     

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie müssen das Darlehen vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Hausbank beantragen.

    Rechtsgrundlage

    Datenschutzhinweis

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