Dienstleistungen von A - Z

    / EG-Baumusterprüfung von zivilen Explosivstoffen gemäß EG-Richtlinie 93/15/EWG sowie von pyrotechnischen Gegenständen nach EG-Richtlinie 2007/23/EG

    Leistungsbeschreibung

    Sprengstoffe, Gegenstände mit Explosivstoff und pyrotechnische Gegenstände dürfen in Europa nur auf den Markt gebracht werden, wenn die EG-Baumusterprüfung durchgeführt und ein Vertrag zur Qualitätssicherung abgeschlossen wurde. Der Hersteller ist dann berechtigt, das CE-Zeichen anzubringen.
     

    An wen muss ich mich wenden?

    BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, Fachgruppe 2.3 Explosivstoffe.

    Dadurch dass es sich um fachlich sehr anspruchsvolle Verfahren handelt und im Einzelfall technisch komplizierte Informationen auszutauschen sind, ist die Antragsbearbeitung nur direkt bei der BAM zweckmäßig. Wegen Detailfragen wenden Sie sich bitte direkt an die BAM.

    Sie können das Verfahren auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.
     

    Voraussetzungen

    Abschluss eines Modulvertrages mit der BAM oder einer anderen europäischen benannten Stelle.
     

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Formloses Antragsschreiben
    • Technische Daten zum Stoff bzw. Gegenstand
    • Bereitstellung von Prüfmustern in ausreichender Zahl
    • Erklärung, dass der Antrag nur bei einer benannten Stelle gestellt wurde
       

    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen Gebühren an

    Bearbeitungsdauer

    Das Verfahren dauert 3 -6 Monate, bei einigen Arten pyrotechnischen Gegenständen durch vorübergehenden Antragsstau auch bis zu 9 Monate.

    Rechtsgrundlage

    Anträge / Formulare

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
     

    Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

    Was sollte ich noch wissen?

    Dadurch dass es sich um fachlich sehr anspruchsvolle Verfahren handelt und im Einzelfall technisch komplizierte Informationen auszutauschen sind, ist die Antragsbearbeitung nur direkt bei der BAM zweckmäßig. Wegen Detailfragen wenden Sie sich bitte direkt an die BAM

    Online-Verfahren

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