Dienstleistungen von A - Z

    / Logistik und Transport / Transportgenehmigungen / Verbringensgenehmigung für den innergemeinschaftlichen Transport von zivilen Explosivstoffen und Munition

    Leistungsbeschreibung

    Der Versender von zivilen Explosivstoffen beantragt im Empfängerland eine Verbringensgenehmigung, die die gesamte Transportkette einschließt (einschließlich jeweils Durchfuhrländer).
     

    An wen muss ich mich wenden?

    BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, Fachgruppe 2.3 Explosivstoffe.

    Dadurch dass es sich um fachlich sehr anspruchsvolle Verfahren handelt und im Einzelfall technisch komplizierte Informationen auszutauschen sind, ist die Antragsbearbeitung nur direkt bei der BAM zweckmäßig. Wegen Detailfragen wenden Sie sich bitte direkt an die BAM.

    Sie können das Verfahren auch  über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.
     

    Voraussetzungen

    In der Regel Befähigungsschein nach Sprengstoffrecht.
     

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Benutzung des Antragsformulars der BAM für Verbringensgenehmigungen

     

    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen Gebühren an:

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Das Verfahren dauert 1 - 2 Wochen.

    Rechtsgrundlage

    Anträge / Formulare

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

    Was sollte ich noch wissen?

    Dadurch dass es sich um fachlich sehr anspruchsvolle Verfahren handelt und im Einzelfall technisch komplizierte Informationen auszutauschen sind, ist die Antragsbearbeitung nur direkt bei der BAM zweckmäßig. Wegen Detailfragen wenden Sie sich bitte direkt an die BAM.

    Online-Verfahren

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