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Zum Schutz von Mensch und Natur ist der Umgang mit bestimmten Stoffen und der Vertrieb bestimmter Waren reguliert. Das gilt insbesondere für Arzneimittel, Wirkstoffe oder besonders gefährliche Stoffe, wie beispielsweise radioaktives Material. Die notwendigen Informationen finden Sie hier.
Zuständigkeiten
- Abfall: Verpackungen - Rücknahme und Entsorgungspflicht; Vollständigkeitserklärung abgeben
- EG-Baumusterprüfung von zivilen Explosivstoffen gemäß EG-Richtlinie 93/15/EWG sowie von pyrotechnischen Gegenständen nach EG-Richtlinie 2007/23/EG
- Einzelhandel mit explosionsgefährlichen Stoffen, Anzeige
- Herstellung von oder Handel mit Branntwein, Anmeldung
- Herstellung von oder Handel mit Branntwein, Anzeige
- Humanarzneimittel, Herstellung
- Lagergruppenzuordnung von Explosivstoffen und Gegenständen mit Explosivstoff (schließt pyrotechnische Gegenstände mit ein)
- Medizinprodukte
- Tierarzneimittel
- Tierärztliche Hausapotheke anzeigen
- Überwachung von Qualitätssicherungssystemen bei Herstellern von Explosivstoffen nach EG-Richtlinie 93/15/EWG und von pyrotechnischen Gegenständen nach EG-Richtlinie 2007/23/EG
- Vergabe einer Identifikationsnummer zum Nachweis der Anzeige der erstmaligen Verwendung eines Explosivstoffs im Geltungsbereich des SprengG
- Verkauf von Kleinfeuerwerk und Kleinstfeuerwerk (pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 1 und 2), Anzeige
- Weinbrand - Erteilung einer Prüfnummer
- Zulassungen und Ausnahmen für Sprengzubehör