Niestetal Grün-Sozial-Smart
Nutzen Sie unsere attraktiven Förderungen und werden Teil der Zukunft
In 2025 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Niestetal eine Weiterführung unseres attraktiven Förderprogramms für Stromspeicher und Balkonkraftwerke beschlossen. Für das Jahr 2025 sollen 20.000 Euro Fördermittel für die Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden. Wir freuen uns ab sofort über viele, neue Anträge zu den Stromspeichersystemen und Balkonkraftwerken für ein besseres Niestetal.
Die Maßnahmen sind Teil des Zukunftsplans KLIMA 35, um
Niestetal bis zum Jahr 2035 in eine CO²-neutrale Kommune zu wandeln.
Die Förderprogramme werden somit eine erfolgreiche Maßnahme für das Klimaschutzkonzepts der Gemeinde Niestetal darstellen und einen weiteren Grundstein für die anvisierte Energiewende in den 2030er Jahren legen.
Profitieren auch Sie von kostengüstigen und risikolosem Strom aus Eigenerzeugung.
Stromspeichersysteme
Gefördert wird der Kauf, das Leasing oder die Miete eines neuen und stationären Batteriespeichers zu einer vorhandenen oder neuen Photovoltaikanlage. Die Fördermittel sind ausschließlich für private Niestetaler Haushalte bestimmt. Die Förderung je Batteriespeicher beträgt im Jahr 2025 maximal 625 Euro.
Um die Fördermittel für Stromspeicheranlagen zu erhalten, müssen alle Förderrichtlinien eingehalten und eine Förderzusage seitens der Gemeinde Niestetal erteilt werden.
Balkonkraftwerke
Es können noch weitere Balkonkrafte mit unseren Mitteln bis zum 31.12.2025 gefördert werden. Jedes Kraftwerk wird mit 75 € bezuschusst.
75,00 € Zuschuss pro Haushalt für Balkonkraftwerk
Mit Beschluss vom 13.03.2025 haben die Gemeindevertreterinnen und
Gemeindevertreter der Gemeinde Niestetal im Haushaltsplan 2025 Mittel für
Balkonkraftwerke bereitgestellt. Mit 75,00 € wird ein
Balkonkraftwerk pro Haushalt bezuschusst.
Ein Förderantrag muss nicht gestellt werden
Nach Inbetriebnahme sind folgende Unterlagen schriftlich oder in elektronischer Form vorzulegen:
- Foto der Balkon-PV-Anlage, Balkonkraftwerk nach der Installation, das Gebäude / der Aufstellort sollte erkennbar sein
- Rechnung der Balkon-PV-Anlage
- Bankverbindung (IBAN)
Hinweise:
- Der Zuschuss beträgt 75,00 € pro Balkonkraftwerk und ist auf eine Maßnahme pro Haushalt beschränkt
- Der/die Antragstellende muss seinen Wohnsitz in der Gemeinde Niestetal haben
- Der Aufstellort der Anlage muss sich innerhalb der Gemeinde Niestetal befinden
- Der Förderzeitraum für das Jahr 2025 ist vom 01.01.2025-31.12.2025. Entscheidend ist hier das Lieferdatum
- Die Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet
Kontakte für Rückfragen:
Frau Anna Tomczak
Besucheradresse
Gebäude: RathausRaum-Nr.: 2.06
Stockwerk: 2
Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1
34266 Niestetal

Postadresse
Dr.-Walter-Lübcke-Platz 134266 Niestetal

Aufgaben
- Buchhaltung
Funktion
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