Passwesen

    Wichtiger Hinweis für die Beantragung von Ausweisdokumenten
    Unsere Point-ID-Fotostation von der Bundesdruckerei, zum Erstellen digitaler Lichtbilder, steht bis auf Weiteres leider nicht zur Verfügung. Sie benötigen ein aktuelles biometrisches Lichtbild mit QR-Code zur Beantragung von Ausweisdokumenten. WICHTIG: ohne den QR-Code ist die Beantragung nicht möglich. 


      Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder der Erde

      Bitte bedenken Sie, dass Ausweis und Passdokumente ca. 6 bis 8 Wochen benötigen, bis diese nach der Beantragung zurück bei der Behörde sind.

      Demnach empfiehlt das Passamt der Gemeinde Niestetal die rechtzeitige Beantragung (9 bis 11 Wochen vor Reisebeginn) von Ausweis und Passdokumenten.

      Da das Passamt keinerlei Auskünfte über Einreisebestimmungen erteilen darf, erkundigen Sie sich bitte vor Antritt Ihrer Reise dahingehend, welche Einreisebestimmungen in Ihrem gewählten Urlaubsland gelten.

      Dazu gehen Sie bitte wie folgt vor:

      1. Gehen Sie auf www.auswaertiges-amt.de
         2. Sicher Reisen
             3. Ihr Reiseland
                4. Land auswählen (A-Z)
                   5. Einreise und Zoll

                       (Welche deutschen Ausweis-/ Passdokumente gelten im Urlaubsland?)

          Reisevollmachten Für Urlaubsreisen

          Reisevollmachten für Alleinreisende Kinder oder Kinder, die mit nur einem Elternteil verreisen, werden NICHT von der Gemeinde Niestetal beglaubigt, da es sich hierbei um privatrechtliche Angelegenheiten handelt.

          Um diese Vollmachten beglaubigen zu lassen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor der geplanten Reise an das Ortsgericht Niestetal oder an ein Notariat Ihrer Wahl.

          Vielen Dank!

            Erforderlich bei nicht selbstständiger Abholung eines Personalausweis oder Reisepass:

            • Der/Die Abholende (Bevollmächtigte) muss sich mit seinem Ausweis ausweisen können
            • Der/Die Abholende (Bevollmächtigte) hat den alten Personalauswie und/oder Reisepass des Vollmächtigen (Antragsteller) bei der Behörde vorzulegen


            Datenschutzhinweis

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