Kompostierbare Biobeutel mit dem Keimlingslogo dürfen weiterhin im Landkreis Kassel benutzt werden

    Pressemitteilung der Abfallentsorgung Landkreis Kassel - Mai 25

    Neue Bioabfallverordnung seit 1. Mai 2025 in Kraft getreten

    Die gute Nachricht vorab, die kompostierbaren Biobeutel mit dem Keimlingslogo können weiterhin im Landkreis Kassel genutzt werden. Natürlich kann man seine Küchenabfälle auch in alte Zeitungen oder in Papiertüten verpacken. Es geht aber auch unverpackt. Jedoch dürfen keine Kunststofftüten oder Gemüseplastiktüten verwendet werden, denn Kunststoffe lassen sich nicht abbauen.

    In Versuchen mit dem Witzenhausen-Institut wurde vorab getestet, ob sich die kompostierbaren Biobeutel mit dem Keimlingslogo in den Kompostwerken des Landkreises Kassel auch tatsächlich abbauen. Da dort die Bioabfälle sehr schonend umgesetzt werden, verrotten die kompostierbaren Biobeutel.

    Ziel der neuen Bioabfallverordnung ist, den Eintrag von Kunststoffen wie Mikroplastik und anderen Fremdstoffen wie Glas, Textilien, Hygieneartikel weiter zu reduzieren. Nur so ist gewährleistet, dass der Kompost frei von Fremdstoffen ist. Der Kompost des Landkreises Kassel ist güteüberwacht und wird regelmäßig untersucht. Größtenteils wird der Kompost in der Landwirtschaft eingesetzt und ist auch für den ökologischen Landbau geeignet.

    Damit wir weiterhin Qualitätskompost erzeugen können, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen.

    In den Biobehälter gehören:

    Rasenschnitt

    Laub

    Gartenabfälle

    Reste von Obst und Gemüse

    Topfblumen (ohne Topf)

    Verdorbene Lebensmittel (ohne Verpackung)

    Knochen und Gräten

    Essensreste, auch gekochtes

    Blumensträuße (ohne Schleifen und künstlicher Deko)

    Das muss draußen bleiben:

    Plastiktüten, Verpackungen

    Hygieneartikel

    Katzenstreu, Hundekot und sonstige Fäkalien von Tieren

    Sand, Kies, Steine

    Staubsaugerbeutel

    Leder, Textilien (auch gestricktes aus Wolle)

    Alufolie, Metall

    Asche, Holz

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