⇑ / Geburt / Nach der Geburt / Geburt eines Kindes im Ausland und deutsche Staatsangehörigkeit
Leistungsbeschreibung
Die deutsche Staatsangehörigkeit wird durch Geburt erworben, wenn mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
- (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder) Geburt im Ausland, Beurkundung
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Geburt muss binnen eines Jahres bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung angezeigt werden.
Rechtsgrundlage
Bemerkungen
Weitere Hinweise erhalten Sie direkt bei der zuständigen Auslandsvertretung.