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Leistungsbeschreibung
Am 01.05.2014 wurde aus dem Verkehrszentralregister (VZR) das Fahreignungsregister (FAER) und das bestehende Punktsystem wurde auf das neue Fahreignungs-Bewertungssystem umgestellt.
Im Fahreignungsregister werden Informationen über Verkehrsteilnehmer, die im Straßenverkehr auffällig gewordenen sind, gespeichert, soweit die begangene Zuwiderhandlung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem mit Punkten zu bewerten ist.
Auf Antrag (per Post, Online oder vor Ort) können Sie unentgeltlich Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Eintragungen im Fahreignungsregister erhalten.
- (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder) Fahreignungsregister; Eintragung
- (Leistungsbeschreibung im Hesen-Finder) Fahreignungsregister; Löschung
An wen muss ich mich wenden?
für Postweg:
Kraftfahrt-Bundesamt
24932 Flensburg
Online-Antrag:
Service vor Ort:
Kraftfahrt-Bundesamt
Fördestraße 16
24944 Flensburg
Deutschland
Öffnungszeiten:
Mo: 09:00 - 15:00 Uhr
Di: 09:00 - 15:00 Uhr
Mi: 09:00 - 15:00 Uhr
Do: 09:00 - 17:30 Uhr
Fr: 09:00 - 15:00 Uhr
Zuständige Stelle
Kraftfahrt-Bundesamt
Fördestraße 16
24944 Flensburg
Deutschland
Tel.: +49 461 - 316 oder -0
Fax: +49 461 - 316-1495 oder -1650
Welche Unterlagen werden benötigt?
Postweg:
- Ihre Personendaten und eine amtlich beglaubigte Unterschrift oder
- Ihre Personendaten, Ihre persönliche Unterschrift und die Kopie Ihres gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses
- Antragsvordruck
Online:
- neuer Personalausweis (mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, ein Kartenlesegerät und eine AusweisApp)
vor Ort:
- gültige Ausweisdokumente
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- (Kraftfahrt-Bundesamt) Antragsvordruck auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister (PDF, 470 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- (Kraftfahrt-Bundesamt) Online-Antrag