Kindergartenregelungen in der Übersicht

    Information für Eltern

    NEU: Hinweise zum richtigen Umgang bei einer Quarantäne

     Liebe Eltern,

    Bisher wurde für Gruppen, in denen eine Covid-19-Ansteckung aufgetreten war, ein komplettes Betretungsverbot ausgesprochen, alle betroffenen Kinder mussten sich in häusliche Isolation/Quarantäne begeben.

    Dieses Verfahren wurde seitens des Gesundheitsamtes Region Kassel in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister der Stadt Kassel und dem Landrat des Landkreises Kassel nun umgestellt.

    Aufgrund der veränderten Vorgaben, werden auch die Niestetaler Kindergärten ab Montag diese Verfahrensweise anwenden.

    1.

    Kinder und Mitarbeiter*innen, die positiv getestet wurden, bleiben für mindestens 7 Tage in Quarantäne. Sofern Sie dann 48 Stunden symptomfrei sind, kann mit Vorlage eines Nachweises eines anerkannten Testzentrums die Einrichtung wieder betreten werden.


    2.

    Insofern ein Kind in einer von Covid 19 betroffenen Gruppe betreut wurde (die Information hierzu erfolgt wie immer über unsere Kindergärten), kann die Betreuung fortgeführt werden. Hier benötigen wir täglich einen aktuellen Negativ-Test, der durch ein anerkanntes Testzentrum bestätigt wird oder vor dem Kindergarten durchgeführt wird.

    Dieser Nachweis ist für die Dauer von fünf Arbeitstagen vorzulegen (parallel zur Quarantänezeit der betroffenen Personen).

    Ebenfalls Voraussetzung für eine Betreuung ist, dass das Kind symptomfrei ist.

    Um die morgendliche Bringsituation in den Einrichtungen zu erleichtern, möchten wir darum bitten, die Möglichkeiten des örtlichen Testzentrums neben dem Rathaus zu nutzen, so dass der Test am Morgen im Kindergarten vorgezeigt werden kann. Diese Tests haben eine Gültigkeit von 24 Stunden, so dass das Testzentrum entweder am Nachmittag des Vortages oder am Morgen des Betreuungstages besucht werden müsste.

    Die Öffnungszeiten des Testzentrums finden Sie auf unserer HIER.

    Alternativ besteht auch die Möglichkeit eines Selbsttests vor dem Kindergarten, wobei dieser unsererseits beaufsichtigt wird und dann eine entsprechende Wartezeit (15 Minuten) bis zum Testergebnis einzuplanen ist.

    Tests vor dem Kindergarten sind von den Eltern durchzuführen. Für Tests, die vor dem Kindergarten durchgeführt werden sollen, sollte unbedingt der Zeitraum von 7.00 Uhr bis 8.00 Uhr genutzt werden. Nur so können wir gewährleisten, dass nicht  während der Betreuungszeiten ab 8.00 Uhr Personal für diese Tätigkeit abgezogen werden muss.

    Grundsätzlich weisen wir an dieser Stelle darauf hin, dass sich die o.g. Möglichkeiten auf einen dringenden Bedarf beschränken. Wir bitten daher unbedingt darum, gut zu schauen, ob eine Betreuung unbedingt erforderlich ist.


    3.

    Wer die Betreuung aufgrund eines Erkrankungsfalles in der Gruppe für das eigene gesunde Kind nicht in Anspruch nehmen möchte, meldet dies bei der Einrichtungsleitung und erhält von dort für den Arbeitgeber eine Bescheinigung.

    Hinsichtlich nicht in Anspruch genommener Betreuungszeiten werden wir nach Aufhebung der aktuellen Vorgaben selbstverständlich wieder eine gute Lösung hinsichtlich der gezahlten Kindergartengebühren finden.


      Zum Kindergarten Infoportal.



    Verkürzung der Betreuungszeit im Schwalbennest

    Liebe Eltern,

    aufgrund der derzeitigen Lage tritt für den Kindergarten Schwalbennest am Donnerstag (27.01.22) und Freitag (28.01.22), jeweils ab 13 Uhr, der erarbeitete Stufenplan in Kraft.

    Leider kann die Betreuung, aufgrund von rapide ansteigenden Corona-Infektionen, nicht länger gewährleistet werden. Daher muss die Betreuung im Kindergarten Schwalbennest ab 13.00 Uhr leider entfallen.

    Den Stufenplan finden Sie unten angehangen, unter "Aktuelle Downloads"
    oder auf unserem Kindergarten Infoportal


    Information zum Notfall-Stufenplan

    Liebe Eltern,

    grundsätzlich gilt es aktuell, die kritischen Infrastrukturen zu schützen. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschieden einen „Stufenplan“ zur weitestgehenden Sicherstellung der Betreuung in den gemeindlichen Kindergärten auszuarbeiten und Ihnen hiermit, vor dem Hintergrund der sogenannten „Omikron-Variante“, vorzulegen. 

    Uns ist bewusst, dass bei Anwendung des Stufenplanes Einschränkungen in der Betreuung entstehen. Gleichzeitig kann aber durch Reduzierung von Öffnungszeiten für möglichst viele Kinder trotzdem eine Betreuung angeboten werden.

    Hinweis: Der „Stufenplan“ tritt nicht gleichzeitig mit dem im Dokument erwähnten Datum in Kraft. Erst wenn aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle durch die Omikron-Variante nicht mehr auskömmlich Kolleginnen und Kollegen des pädagogischen Personals zur Verfügung stehen, werden wir den Stufenplan in Anspruch nehmen und Ihnen das natürlich auch mitteilen.


    Den Plan finden Sie unten angehangen, unter "Aktuelle Downloads"
    oder auf unserem Kindergarten Infoportal, welches wir Ihnen nun vorstellen wollen. 


    webKITA Niestetal - Für Eltern von Kindern im Kindergartenalter

    Beispielbild: Ein lachendes Kind mit bunt bemalten Händen freut sich auf den Kindergarten.


    Liebe Eltern,

    ab sofort ist unser neues Infoportal für Sie geöffnet. Hier können Sie sich über unsere Kindergärten, Rahmenbedingungen, betreuungsarten, Schließzeiten und Gebühren informieren. 

    Anmeldungen für einen Kindergartenplatz werden ab dem 14. Januar 2022 ausschließlich digital über das neue Onlineportal (der webKITA) entgegengenommen. Daneben bietet die webKita die Möglichkeit, persönliche Daten zu aktualisieren sowie Gebührenbescheide einzusehen und jederzeit abzurufen. 

    Die Eltern, die bereits ein Kind im Kindergarten oder eine Vormerkung für einen Betreuungsplantz haben, wurden bereits mit seperater Post informiert, welche weiteren Schritte zu veranlassen sind. 





    Aktuell ab 6. Dezember 2021

    Liebe Eltern, 

    wir haben mit gestriger Post die Information erhalten, dass seitens des Landes Hessen neue Hygienemaßnahmen für Kindergärten erlassen wurden, die unsererseits entsprechend umzusetzen sind.

    Entscheidende Änderung ist die Vorgabe, dass die Kindergärten aufgefordert werden, angesichts der verschärften pandemischen Lage die Betreuung der Kinder in konstanten Gruppen durchzuführen.

    Diese Maßnahme fordert erhebliche Personalressourcen, so dass die Öffnungszeiten nicht in der üblichen Form aufrecht erhalten werden können.

    Ab Montag, den 6. Dezember 2021, werden daher alle Kinder in konstanten Gruppen betreut. 
    Die Kinder, welche für eine Frühbetreuung angemeldet sind, werden in allen Kindergärten in einer Gruppe betreut, darauf aufbauend werden sich auch die Gruppenzusammensetzungen für die kommenden Wochen verändern.
    Eingeschränkt sind die Regelung bei den Krippengruppen des Kindergartens Am Eichberg, wobei auch hier auf höchstmögliche Beschränkung geachtet wird.

    In Folge dieser Regelungen sind die Kindergärten ab der kommenden Woche täglich nur noch von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet. Darüber hinausgehende Betreuung kann unsererseits bis auf Weiteres leider nicht gewährleistet werden. Wir haben uns bewusst dazu entschieden, die Frühbetreuung anzubieten, da in diesem Zeitfenster ein deutlich höherer Bedarf besteht, als in den Nachmittagsstunden ab 15.00 Uhr.

    Aufgrund der Vorgaben des Landes Hessen müssen zudem die Vorschulangebote und das Turnen ebenfalls ausfallen. Auch diese Angebote finden gruppenübergreifend statt, so dass zum jetzigen Zeitpunkt leider darauf verzichtet werden muss.

    Selbstverständlich werden wir auch diesmal dokumentieren, welche Kinder von den reduzierten Betreuungszeiten betroffen sind und überlegen dann eine Lösung hinsichtlich möglicherweise zu viel gezahlter Gebühren.

    Wir bitten hier jedoch um Geduld bis zum neuen Jahr!

    In dem Elternbrief des Landes Hessen verweist das Land Hessen auch auf die Inanspruchnahme von drei kostenlosen Tests für Kinder in Kindertagesbetreuung. Wir haben daher etwa 6.000 Lolli-Tests bestellt und werden diese sofort nach Anlieferung an die Kindergärten zur Herausgabe an die Eltern weitergeben. Wir würden uns sehr freuen, wenn alle Eltern die Möglichkeiten dieser Tests nutzen, um möglichst viele Ansteckungen durch unentdeckte Infektionen vermeiden zu können. Die Tests sollten im häuslichen Umfeld  vor dem Besuch der Kindergärten – durchgeführt werden.

    An dieser Stelle möchten wir auch noch einmal dringend darum bitten, Kinder mit Krankheitssymptomen (Erkältung, Grippe, Magen-Darm-Infekte, Corona-Symptomatik etc.) zuhause zu betreuen.

    Uns ist bewusst, dass niemand kurz vor Weihnachten erfreut über die erneuten Einschränkungen ist. Dennoch bitten wir um Verständnis für o.g. Regelungen, die Grundlage für einen möglichst reibungslosen Betrieb in den Kindergärten sind. 

    Trotz dieser Änderungen werden unsere Erzieherinnen und Erzieher den Kindern eine schöne Adventszeit in den 
    Kigas ermöglichen, so dass die Kleinsten möglichst wenig von den erforderlichen Maßnahmen bemerken werden.

    Unsere Kindergärten werden sich selbstverständlich ebenfalls in die Kommunikation an die Eltern einschalten.


    Wir bedanken uns für Ihre Mitarbeit und wünschen Ihnen und Ihren Familien eine schöne Adventszeit!


    Bleiben Sie gesund
    Ihre Gemeinde Niestetal



    Aktuell ab Juni 2021

    Liebe Eltern,

    die Inzidenz im Landkreis ist derzeit konstant auf einem sehr niedrigen Level. Weshalb die Kinderbetreuung bereits in den Coronabedingten Regelbetrieb zurückgeführt wurde.

    Die Kindergärten sind von 07:00 bis 17:00 Uhr für Sie geöffnet.

    Auch die Meldung über die Selbsterklärung ist vorerst nicht mehr nötig.

    Bleiben Sie gesund
    Ihre Gemeinde Niestetal



    Ab 28. April 2021

    Liebe Eltern,

    der Landkreis Kassel hat an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz von 165 überschritten. Damit ist verbunden, dass ab Mittwoch, den 28. April, ausschließlich eine Notbetreuung stattfinden wird. Das Land Hessen hat einheitlich vorgegeben, welche Voraussetzungen für eine Notbetreuung vorliegen müssen:

    • Erwerbstätigkeit beider Elternteile oder Studium – Bescheinigung vom Dienstherrn oder Arbeitgeber verpflichtend mit Angabe der Arbeitstage und Arbeitszeit
    • Alleinerziehende, die einer Berufstätigkeit oder Studium nachgehen – Bescheinigung vom Dienstherrn oder Arbeitgeber mit Angabe der Arbeitstage und Arbeitszeit verpflichtend
    • Anordnung durch das Jugendamt
    • Integrationskinder
    • Kinder und Eltern, bei denen ohne eine Betreuung eine besondere Härte entstehen würde, die sich durch außergewöhnliche und schwerwiegende Umstände von den durch den Wegfall der regelhaften Betreuung

    Die Kindergärten bleiben weiterhin von 08:00 bis 15:00 Uhr geöffnet.

    Nutzen Sie eine Betreuung nur, wenn es absolut notwendig ist. Sobald es neue Regelungen geben wird, werden wir uns umgehend melden. Bitte achten Sie auch auf aktuelle Infos auf der Seite des Gesundheitsamtes, des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration sowie hier auf unserer Homepage.

    Ihre Gemeinde Niestetal


    ELTERNBRIEF VON Gesundheitsminister Kai Klose 


    Sehr geehrte Damen und Herren,
    liebe Eltern,

    aufgrund der anhaltenden Dynamik der Corona-Pandemie sehen sich Bund und Länder erneut zu kurzfristigen Maßnahmen gezwungen. Um die Anzahl der Kontaktezu reduzieren und damit die rasante Ausbreitung der Infektionen einzudämmen, hält es die Landesregierung im Einklang mit dem gemeinsamen Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 13. Dezember 2020 für erforderlich, 

      den Betrieb der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 auf ein Minimum zu reduzieren.

      Die erneut erheblich ansteigenden Corona-Infektionszahlen und die angespannte Lage auf den Intensivstationen lassen uns leider keine andere Wahl: Das gesellschaftliche Leben muss wieder heruntergefahren werden. Dies umfasst auch die Kindertagesbetreuung.
      Für den Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 gelten daherfolgende Hinweise für die Kindertagesbetreuung: 

      • Der Betrieb soll vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 auf ein Minimumreduziert werden.
      • Die geplanten Schließzeiten werden umgesetzt.
      • Die Angebote der Kindertagesbetreuung werden darüber hinaus nicht geschlossen, d.h. es wird kein Betretungsverbot ausgesprochen.
      • Wenn Eltern Hilfe und eine Betreuung brauchen, bekommen Sie diese. Das gilt ausdrücklich auch für private Gründe. Suchen Sie den vertrauensvollen Kontakt zu Ihrer Kita oder Kindertagespflegeperson.
      • Kinder, für die der Besuch in ihrem Kindertagesbetreuungsangebot unverzichtbar ist, bekommen ein Betreuungsangebot.
      • Wir appellieren aber dringend an alle Eltern, Betreuungsangebote nur zunutzen, wenn es absolut notwendig ist.
      • Für Eltern werden vom Bund zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen. Über Näheres werden sie schnellstmöglich informiert. 

      Die erneute Herausforderung, die diese Maßnahmen für Sie als Eltern und Familienbedeutet, ist uns sehr bewusst.

      Wir bedanken uns noch einmal ausdrücklich für Ihre Unterstützung im Frühjahr. Wir 
      bitten auch dieses Mal um Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung, damit es erneut  zusammen mit den weiteren, in allen gesellschaftlichen Bereichen ergriffenen Maßnahmen, gelingt, die rasante Ausbreitung des Coronavirus durch eine gemeinsame Kraftanstrengung wieder so weit einzudämmen, dass wir so bald wiemöglich wieder zu einem regelhaften Bildungs- und Betreuungsangebot zurückkehren können – dies gehört zu den Prioritäten der Hessischen Landesregierung.

      Wir alle hatten gehofft, dass wir die Weihnachtszeit und den Jahreswechsel mit 
      weniger starken Einschränkungen verbringen können. Unsere Hoffnungen und Planungen im Einzelnen müssen nun aber hinter dem Schutz von Leben und Gesundheit zurückstehen. Trotzdem wünschen wir Ihnen, liebe Eltern und Familien, ein schönes Weihnachtsfest und einen angenehmen Jahreswechsel mit Freude auch an kleinen Dingen des Lebens und vor allem Gesundheit für Sie und alle, die Ihnen wichtig sind.

      Mit freundlichen Grüßen

      Kai Klose




      Erweiterung der Regelungen ab dem 17. August 2020

      Nach wie vor bietet die Gemeinde Niestetal einen Regelbetrieb in den Kindergärten an. Das heißt, alle Kinder können wie immer ihre Kindergärten besuchen. Dabei werden die Kinder wieder in ihre „alten Gruppen“ eingegliedert.

      Wegen ansteigender Zahlen ist es umso wichtiger die Lage im Blick zu haben und verantwortlich zu handeln. Das schließt die weitere Fortführung des Selbsterklärungs-Formulars mit ein, welches alle Elternteile unterschreiben müssen. Die Kontaktdaten werden einmal für vier Woche erfasst, die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten muss dennoch wöchentlich geleistet werden, um die genaue Nachverfolgung zu sichern. Die Daten werden, wie gewohnt, nach Ablauf der vier Wochen vernichtet. Die Regelungen vom 6. Juli haben somit weiterhin bestand.

      REGELUNGEN AB DEM 6. JULI 2020

      Wir wissen, dass die Einschränkungen der letzten Wochen und Monate alle Eltern und Familien an Grenzen der Belastbarkeit gebracht haben und für Ihre Kinder eine intensive Veränderung des gewohnten Lebens waren. Umso mehr freuen wir uns Ihnen mitzuteilen, dass der Kita-Regelbetrieb ab Montag den 06.07.2020 in allen Niestetaler Einrichtungen starten wird. Das heißt, alle Kinder können wie immer ihre Kindergärten besuchen. Dabei werden die Kinder wieder in ihre „alten Gruppen“ eingegliedert. 

      Ausgenommen sind lediglich Kinder, die Krankheitssymptome aufweisen oder die im Haushalt mit Angehörigen wohnen, die Krankheitssymptome aufweisen, welche mit der Corona-Pandemie in Verbindung gebracht werden können.

      Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst und haben ein Sicherheitskonzept entwickelt, um einen möglichst geschützten Raum für die Kinder und Erzieherinnen zu schaffen. Auch wenn es nicht mehr nötig ist, halten wir an den sinnvoll etablierten Regelungen fest, um präventiv einen Ausbruch vorzubeugen. Das schließt die weitere Fortführung des Selbsterklärungs-Formulars mit ein, welches nun alle Elternteile unterschreiben müssen. Die Kontaktdaten werden einmal für vier Woche erfasst, die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten muss dennoch wöchentlich geleistet werden, um die genaue Nachverfolgung zu sichern. Die Daten werden, wie gewohnt, nach Ablauf der vier Wochen vernichtet. 
      Außerdem werden die getrennten Eingänge, sowie die Regelungen zur Toilettennutzung beibehalten und natürlich auch weiterhin die Hygienestandards eingehalten. Ebenso möchten wir die Eltern darum bitten, ihre Kinder weiterhin nur bis zur Türschwelle zu bringen. Das heißt, die Kinder werden an der Tür abgegeben und die Kitas werden nicht von weiteren externen Personen betreten.

      Gebühren
      Über die Verfahrensweise für die in den vergangenen Monaten zunächst gestundeten Kindergartengebühren und Verpflegungsentgelte wird die Gemeindevertretung im Juli 2020 eine endgültige Entscheidung treffen. Sie können den Aktuellen Stand unten verfolgen.


      Aufgrund der hohen Frequentierung könnte es zu Server-bedingten Überlastungen kommen. Versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut.

      Datenschutzhinweis

      Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen.
      Die für den Betrieb der Seite notwendigen technischen Cookies werden automatisch gesetzt und können mit der Auswahl Speichern bestätigt werden.
      Darüber hinaus können Sie Cookies von externen Anbietern für Statistikzwecke zulassen.