Was wurde geändert?
Die Grundsteuer wird neu geregelt und für alle Grundstücke im gesamten Bundesgebiet sind neue Bemessungsgrundlagen zu ermitteln. Der Grund liegt in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die bisherigen jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte für Grundstücke künftig nicht mehr für die Grundsteuer verwendet werden dürfen.
Was ist zu tun?
Für die Umsetzung der Reform sind Kommunen und Finanzämter darauf angewiesen, dass alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines in Hessen gelegenen Grundstücks eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag beim zuständigen Finanzamt einreichen.
Was ist zu beachten?
Bitte übermitteln Sie Ihre Erklärung elektronisch an das zuständige Finanzamt. Die Steuerverwaltung unterstützt Sie dabei mit dem kostenfreien und sicheren ELSTER-Verfahren (elster.de).
Die Erklärung ist unter dem Aktenzeichen der Finanzverwaltung abzugeben.
Haben Sie schon alle benötigten Daten zusammen?
Mit unserer Checkliste können Sie sich bereits schon jetzt informieren, welche Daten für die Erklärung benötigt werden. Informationen finden Sie im Internet unter finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform.
Ab wann gilt die neue Grundsteuer?
Nachdem das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag festgesetzt hat, wird Ihre Stadt bzw. Ihre Gemeinde ab dem Jahr 2025 erstmals die Grundsteuer auf dieser Grundlage erheben.
Amtsgericht Kassel
Telefon: 0561 912 0
Sprechzeiten: Montag - Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Website: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/ordentliche-gerichte/lgb-kassel/ag-kassel/grundbuch