|
Mit der Gewährung eines Zuschusses zur Errichtung einer Fotovoltaikanlage verpflichten sich die Betreiber dazu, einmal jährlich - bis spätestens 15.02. eines jeden Jahres - den Stromertrag in kWh des Vorjahres an die Gemeinde Niestetal mitzuteilen.
Hierzu können Sie das folgende Formular ausfüllen und online absenden! Durch die Angabe Ihres Zählerstandes ermitteln wir die im Vorjahr eingespeiste Energie in kWh.
Die mit (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder!
|