Niestetal
Home
Rathaus & Politik
Bürgerservice
Rathaus
Presseservice
Ausbildung
Beflaggung
Frauenbeauftragte
Friedhofsverwaltung
   Ausstattung der Friedhöfe
   Grabarten
   Service-Angebot
   Allgemeine Hinweise
Melderegisterauskunft (ZEMA)
Präventionsrat
Politik
Stellenangebote
Souvenir-Shop
 
Aktuelles

Montag, 26. Juli 2010
Ferienspiele 2010 - Eine schöne Zeit!  Mehr...

Montag, 12. Juli 2010
Seniorengemeinschaft unterwegs nach Bad Wildungen  Mehr...

Kalender
Mit Büchern wachsen
04. August 2010
Einmal im Monat bietet die Gemeindebücherei die Aktion "Mit Büchern wachsen " an! Wir...  Mehr..
 
Weinfest
13. August 2010 - 15. August 2010
 Mehr..
 
Werner-Bierhenkel-Gedächtnisturnier
13. August 2010 - 15. August 2010
 Mehr..
 
Anschrift
Gemeindevorstand
Gemeinde Niestetal

Heiligenröder Str. 70
34266 Niestetal
Tel.: 0561 52 02-0
Fax.: 0561 52 02-60
 
   WEBSITE-ÜBERSICHT | KONTAKT | SUCHEN: 
Niestetal.de
Sie befinden sich hier: » Rathaus & Politik » Friedhofsverwaltung » Grabarten

Grabarten

Auf den Niestetaler Friedhöfen werden verschiedene Grabarten zur Verfügung gestellt. Der Erwerb eines Grabes ist nur anlässlich eines Sterbefalls möglich - also nicht zu Lebzeiten bzw. im Voraus. Folge Grabarten sind möglich:

  • Reihengrabstätten
  • Wahlgrabstätten
  • Urnenreihengrabstätten
  • Urnenwahlgrabstätten
  • Rasengrabstätten als Urneneinzelgräber
    oder Urnenfamiliengräber

Reihengrabstätten

Dies sind Grabstätten für Erdbestattungen. Sie werden der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist von 30 Jahren zugeteilt.

Wahlgrabstätten (Familiengräber)

Dies sind mehrstellige Grabstätten für Erdbestattungen, die mit einem Nutzungsrecht für die Dauer von 40 Jahren erworben werden. Dies ist nur anlässlich eines Todesfalls möglich. Das Nutzungsrecht kann in der Regel einmal wiedererworben werden.
Während der Nutzungszeit haben Angehörige, wie Ehegatten oder enge Verwandte das Recht, in dieser mehrstelligen Wahlgrabstätte beigesetzt zu werden.

Urnenreihengrabstätten

Dies sind Aschengrabstätten, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist von 30 Jahren zur Beisetzung einer Aschenurne abgegeben werden.

Urnenwahlgrabstätten (Familiengräber)

Solche Grabstätten sind für Urnenbestattungen vorgesehen und zur Beisetzung von 1 bis 4 Urnen bestimmt. Durch den Erwerb entsteht ein Nutzungsrecht für die Dauer von 40 Jahren.


Rasengräber

Seit dem Jahr 2009 bieten wir auf beiden Friedhöfen Rasengrabstätten an, die keinerlei Pflege durch Angehörige bedürfen. Die parkähnlich angelegten Rasengrabfelder, zur Beisetzung von Aschenurnen in Urneneinzel- oder Urnenfamiliengräbern, werden im Zuge der üblichen Grünpflege durch unser Personal gemäht. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, die Rasengrabstätten zu bepflanzen. Auch das Aufstellen und Ablegen von Pflanzschalen, Kerzenständern, Vasen sowie anderer Grabschmuck ist nicht erlaubt.
Zum Gedenken an die Verstorbenen und zur namentlichen Kennzeichnung der Grabstätten ist es jedoch möglich, mit der Erdoberfläche bündig abschließende Gedenksteine einzulassen.

Vorzeitige Einebnung

Sollte es den Angehörigen vor Ablauf der Nutzungszeit nicht mehr möglich sein, ein Grab zu pflegen, so kann bei der Friedhofsverwaltung eine vorzeitige Einebnung beantragt werden. Trotz vorzeitiger Einebnung bleibt die Ruhefrist für die Grabstätte unangetastet.

© 2010 Gemeinde Niestetal