So beschloss die Niestetaler Gemeindevertretung im Juli 2009 die Aufstellung der entsprechenden Bebauungspläne. Diese betreffen zum einen das Gewerbegebiet selbst. Zum anderen sollen neue Straßen den Gewerbepark mit dem örtlichen Verkehrsnetz verbinden. Neben dem Anschluss an die L562 (Verlängerung der Hannoverschen Straße Richtung Landwehrhagen) plant die Gemeinde östlich der Autobahn eine Straße zwischen Gewerbegebiet und Heiligenröder Straße. Beide Zufahrtsstraßen sollen neben der Erschließung des Sandershäuser Bergs auch als Umgehung des Ortsteils Sandershausen und somit der Verkehrsentlastung auf der Hannoverschen Straße dienen.
Zur Bodenneuordnung in den betroffenen Bereichen bedient sich die Gemeinde dem Verfahren einer Baulandumlegung, welches sich im Baugebiet Bettenhäuser Feld bereits bewährt hat. Für den Erwerb sowie die spätere Vermarktung der Grundstücke wurde mit der Hessischen Landgesellschaft eine Vereinbarung über eine Bodenbevorratungsmaßnahme geschlossen.
Bebauungsplan als Satzung beschlossen
Die Bebauungspläne Nrn. 37 und 38 wurden in der Sitzung der Gemeindevertretung am 12. Mai 2010 schließlich als Satzung beschlossen und traten mit öffentlicher Bekanntmachung in den Niestetaler Nachrichten am 20. Mai 2010 in Kraft.
Der Bebauungsplan Nr. 39 (Süderschließung des Gewerbegebietes) soll in einer der nächsten Sitzungen der Gemeindevertretung separat behandelt werden.
Die Bebauungspläne Nrn. 37 und 38 sowie Informationen zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) des Bebauungsplans Nr. 39 finden Sie auf unserer Seite "Downloads & Formulare".
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