Die Gemeinde Niestetal verfügt pro Ortsteil über je einen Friedhof. Grundsätzlich können dort diejenigen Personen bestattet werden, die
- bei ihrem Ableben Einwohner der Gemeinde Niestetal waren,
- ein Recht auf Benutzung einer Grabstätte auf dem Friedhof hatten,
- innerhalb des Gemeindegebietes verstorben sind, soweit sie nicht auf einem anderen Friedhof überführt werden, oder
- früher Einwohner waren und zuletzt in einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung außerhalb der Gemeinde Niestetal gelebt haben.
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Friedhofsordnung (Satzung B.16) und Gebührenordnung (Satzung B.17)
Ortsrecht