In letzter Zeit wurde seitens der Niestetaler Bevölkerung vermehrt beanstandet, dass in einigen Haushalten eine ausreichende Versorgung mit einer heute gängigen DSL-Geschwindigkeit von mindestens 1 Mbit/s downstream und 128 Kbit/s upstream nicht gewährleistet ist. Sicherlich ist zunächst der Netzbetreiber (z.B. Telekom) der richtige Ansprechpartner für die DSL-Versorgung. Dem Endkunden ist es jedoch oft nicht möglich, seine Einzelinteressen durchzusetzen und damit eine Verbesserung der Versorgung zu erreichen.
Wir haben uns darauf hin mit dieser Thematik beschäftigt und sehen Möglichkeiten, diesen Zustand mittelfristig verbessern zu können.
Die flächendeckende Versorgung mit Breitband (DSL) ist nach eigenen Angaben ein wichtiges Anliegen der Hessischen Landesregierung. Daher hat Hessen ein Förderprogramm aufgelegt, um den sogenannten „ländlichen Raum“ nahezu flächendeckend mit Breitband zu versorgen. Hierzu können Kommunen, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, entsprechende Fördermittel beantragen, um diese für den Ausbau der Breitbandabdeckung an private oder kommunale Netzbetreiber weiter zu geben.
Niestetal könnte von diesen Fördermitteln eventuell partizipieren. Voraussetzung hierfür ist, dass ein Bedarf vorliegt. Dies ist der Fall, wenn über 5 % der Haushalte eines Ortes/Ortsteils – jedoch mindestens 10 Haushalte – ihren Bedarf an einem mind. 1 Mbit/s schnellen DSL-Anschluss erklären. Um möglichst alle Schwachstellen in Niestetal zu dokumentieren, haben wir mit Hilfe eines Fragebogens den Bedarf am Ausbau der Breitbandversorgung in Niestetal festgestellt. Insgesamt 120 Rückmeldungen haben bestätigt, dass in Teilbereichen Niestetals durchaus Interesse am Ausbau des DSL-Angebotes besteht.
Derzeit sind wir damit beschäftigt, alle für Niestetal zuständigen Breitbanddienstleister bezüglich der Ausbauabsichten in den nächsten 24 Monaten abzufragen. Sollte dies erfolglos sein, werden wir im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahren potenzielle Investoren ausfindig machen, die Interesse am Ausbau des Niestetaler Breitbandnetzes haben könnten. Die sich daraus ergebenden Zahlen sollen als spätere Entscheidungsgrundlage für die Gemeindevertretung dienen, die - unter Berücksichtigung der prognostizierten Investitionskosten - eine Grundsatzentscheidung für oder gegen einen Ausbau der Breitbandversorgung treffen muss. In einem anschließenden erforderlichen Ausschreibungsverfahren soll schließlich der Anbieter mit der wirtschaftlichsten und nachhaltigsten Lösung ermittelt werden.