Gestaltungsvorschriften und Nutzerverhalten
Jede Grabstätte ist so zu gestalten und so an die Umgebung anzupassen, dass der Friedhofszweck sowie die Würde des Ortes gewahrt werden. Dies gilt ebenso für das Verhalten der Friedhofsbesucher.
Auf den Grabstätten (außer auf Rasengräbern) dürfen insbesondere zum Gedenken an die dort Ruhenden Grabmale errichtet und sonstige Grabausstattungen angebracht werden. Bepflanzte Grabstätten müssen regelmäßig instand gesetzt und gepflegt werden.
Diese und weitere Vorschriften sind Bestandteil der geltenden Friedhofsordnung die im Rathaus eingesehen oder in der Rubrik 'Ortsrecht' herunter geladen werden kann.
Ortrecht (Satzung B.16)
Darüber hinaus sind die an den Eingängen der Friedhöfe angeschlagenen Benutzungsordnungen zu beachten.